Hier findest Du unsere aktuellen AGBs.

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge zwischen dem HupfGaudi – Hupfburgverleih und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Mietgegenstand
Vermietet wird die jeweils vereinbarte Hüpfburg einschließlich Zubehör (Gebläse, Unterlegplane, Erdanker, ggf. Verlängerungskabel und Fallschutzmatten).

3. Mietdauer
Die Miete gilt für den vereinbarten Zeitraum (ein Tag oder mehrere Tage). Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.

4. Übergabe und Rückgabe

  • Die Hüpfburg wird von uns in sauberem, funktionstüchtigem Zustand an den Mieter übergeben.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Hüpfburg pünktlich und vollständig zurückzugeben. Sollten beim Aufbau der Hüpfburg Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benützung der Hüpfburg zu informieren. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
  • Beim Abbau ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg trocken und sauber zusammengelegt wird. Nasses oder verschmutztes Zurückgeben kann Schäden verursachen und wird mit einer Reinigungs-, Reparatur- bzw. Trocknungsgebühr von je 50 EUR berechnet (insbesondere bei Schmutz wie Essensresten, ausgeschütteten Flüssigkeiten, Kaugummi oder Kinderschminke).
  • Wenn die Hüpfburg nass geworden ist, muss sie 4-5 Std. in der prallen Sonne zum Trocken stehen, sonst ist sie innen noch feucht. Mit einem Handtuch trocken putzen reicht leider nicht aus.
  • Die Hüpfburg darf nicht über Nacht draußen liegen. Die Hüpfburg am Veranstaltungstag bitte erst vormittags aufbauen und am Abend bevor der Abendtau kommt wieder abbauen.

5. Aufbau

  • Bei Selbstabholung und Eigenaufbau erfolgt der Aufbau der Hüpfburg von zwei oder mehreren Personen, welche sich vorher durch die Sicherheits- und Aufbauhinweise eingeschult haben.
  • Die Hüpfburg nur im Schutzsack transportieren und niemals über den Boden schleifen.
  • Aufbau nur auf ebenem, sauberen Untergrund (Wiese, Plane, Hallenboden). Keinesfalls auf Sand- oder Tennisplätzen sowie Kies- oder Steinflächen, da dies die Hupfburg beschädigen kann. Siehe hierzu auch unsere Sicherheits- und Aufbauhinweise.
  • Der Aufstellungsbereich muss von Geröll und/oder spitzen Gegenständen freigeräumt werden.
  • Zum Schutz muss eine Unterlegplane verwendet werden.
  • Die Hüpfburg muss an allen vorhandenen Ankerpunkten mit den gelieferten Erdankern gesichert werden (siehe mitgelieferte Anleitung). Ist eine Sicherung mit Erdankern nicht möglich, muss der Mieter eigenständig dafür sorgen, dass jeder der Ankerpunkte mit mind. 160kg beschwert wird.
  • Während dem Auf- und Abbauen dürfen keine Kinder in der Hüpfburg sein.
  • Ebenso müssen bei einem Stromausfall alle Kinder die Burg umgehend verlassen.
  • Die Hüpfburg muss in angemessenen Abstand von möglichen Gefährdungen (z. B. Zäune, Bäume, Wände, etc.) aufgestellt werden. An Seiten mit Wänden sind dies mindesten 1,80 m, an der geöffneten Seite mind. 3,50 m.
  • Elektrische Kabel müssen gegen den Zugriff von Benutzern und der Öffentlichkeit sicher untergebracht werden.
  • Die maximal zulässige Neigung des Aufstellbereichs beträgt 5% in jede Richtung.
  • Bei Regen, starkem Wind (> 38 km/h) oder Gewitter darf die Hüpfburg nicht benutzt werden – es besteht Unfallgefahr. Schäden oder Unfälle durch Missachtung liegen in der Verantwortung des Mieters.

6. Nutzung und Sicherheitsvorschriften

Die Anlage ist während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen, welchem die Benützungsbestimmungen bekannt sind, zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson hat sicherzustellen, dass:

  • Keine Schuhe, Getränke, Essen, Kaugummis, scharfen Gegenstände, Brillen, Tiere oder Rauch in die Hüpfburg mitgenommen werden.
  • Der Eingang der Hüpfburg ist stets freizuhalten.
  • Die maximal zulässige Personenzahl und Altersgrenze laut Typenschild/Anleitung eingehalten wird. Die Hüpfburg ist eine Kinderhüpfburg, die Nutzung ist nur für Kinder bis 14 Jahre und einer Körpergröße von 1,50 m zugelassen. Eine Benützung von Erwachsenen ist nicht zugelassen.
  • Die seitlichen Schutzwände nicht bestiegen, besprungen, behangen, etc. werden.
  • Saltos / Purzelbäume und grobes Spielverhalten sind verboten.
  • Die Hüpfburg darf maximal bis Windstärke 5 (38 km/h) betrieben werden.
  • Bei aufziehendem Unwetter und/oder Wind muss der Betrieb sofort eingestellt werden und die Hüpfburg abgebaut werden.
  • Wenn die Hüpfburg nicht in Benutzung ist, muss die Luft abgelassen und die Stromversorgung abgeschaltet werden.

7. Haftung

  • Der Mieter haftet während der Mietdauer für Diebstahl, Verlust und Beschädigungen durch unsachgemäße Benutzung.
  • Eine Haftung des Vermieters für Unfälle oder Verletzungen wird ausgeschlossen. Die Aufsichtspflicht obliegt dem Mieter.
  • Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  • Die Hüpfburg darf nicht an Dritte weitervermietet werden.

8. Zahlung

  • Der Mietpreis ist vor oder bei Abholung/Anlieferung zu zahlen oder vorab zu überweisen.
  • Bei grob verschmutzter oder beschädigter Hüpfburg behält sich der Vermieter das Recht vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
    • Reinigungsgebühr: 50 EUR (insbesondere bei Schmutz wie Essensresten, ausgeschütteten Flüssigkeiten, Kaugummi, Konfetti, Matsch oder Kinderschminke)
    • Reparaturgebühr: Bei Beschädigungen, die durch den Vermieter selbst behoben werden können, wird eine Reparaturpauschale von 50 € verrechnet.
      Bei größeren Schäden oder irreparablen Beschädigungen trägt der Mieter die tatsächlichen Reparatur- oder Ersatzkosten.
    • Trocknungsgebühr: Wird die Hüpfburg nass retourniert, muss sie von uns mit einem Gerät getrocknet werden. Für den Aufwand verrechnen wir eine Trocknungsgebühr von 50 EUR.

9. Stornierung

  • Bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos.
  • 4-6 Tage vor Mietbeginn werden 25 % des Mietpreises, 1-3 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises verrechnet.
  • Bei schlechtem Wetter kann der Vermieter den Vertrag kurzfristig stornieren, ohne dass Ansprüche gegen ihn bestehen.

10. Sonstiges
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt österreichisches Recht.